Was ist integrierte Versorgung?

Seit einigen Jahren gibt es ein neues Gesetz, das den gesetzlichen Krankenkassen gestattet, mit einzelnen medizinischen Einrichtungen individuelle Verträge abzuschließen über besondere Leistungen für ihre Versicherten. Voraussetzung ist eine besondere Qualität, das Überbrücken von Schnittstellen und Wirtschaftlichkeit, außerdem darf diese Leistung so nicht im normalen System angeboten werden.

Da es sich um besondere Leistungen handelt, muss der Patient sich ausdrücklich damit schriftlich einverstanden erklären. Diese Einverständniserklärung verpflichtet sonst zu nichts und kann jederzeit widerrufen werden (siehe "Was muss ich tun" und "Einverständniserklärung").

Das Medizinische Versorgungszentrum Koblenz und das Therapiezentrum Koblenz haben mit der DAK, und der GEK solche Verträge abgeschlossen. Der Vetrag wurde zur Optimierung der Versorgung von Patienten mit chronischen Rückenschmerzen abgeschlossen.

Alle beiden Krankenkassen haben einen solchen Vertrag für chronische Rückenschmerzen und Spannungskopfschmerzen unterschrieben.

Weil es sich um eine besondere Behandlung handelt, wird der Erfolg genau beobachtet. Dazu werden Messungen am Anfang, während der Behandlung und nach einem Jahr durchgeführt und vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen ausgewertet, um für die Krankenkassen, aber auch für die Patientin selbst die Wirksamkeit der Behandlung nachzuweisen. Diese Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym.

Behandlungsziele sind alltagstaugliche Belastbarkeitshilfe und Hilfe zur Selbsthilfe, also vermehrte Eigenkompetenz der Patienten.